Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in der Lage bin/sind, alle mietvertraglich zu übernehmenden Verpflichtungen, insbesondere die Zahlung von Kaution und Miete zu leisten. Ferner erkläre(n) ich/wir:

    • Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass die Richtigkeit der hier gemachten Angaben überprüft wird.

    • Ich bestätige dass ich die Kaution, Verwaltungskostenpauschale und die erste Gesamtmiete bis zum Mietvertragsbeginn, an die angegebenen Konten überweisen werde. Sollte die Übergabe auf Wunsch meinerseits vor dem vertraglich festgelegten Mietvertragsbeginn liegen, erkläre ich mich bereit die Zahlungen bis spätestens zu dem gewünschten Übergabetermin zu leisten.

    • Wir sind bereit die Kaution in einer vom Eigentümer oder dessen Vertreter angegebenen Anlageform zu hinterlegen.

    • Sofern eine andere Wohnung, als die oben angegebene, angemietet wird, gilt diese Selbstauskunft entsprechend. Die Richtigkeit der Angaben bestätige ich/wir mit meiner/unserer Unterschrift. Ich/Wir bin/sind davon in Kenntnis gesetzt, dass der Vermieter den Mietvertrag anfechten und das Mietverhältnis fristlos kündigen kann, wenn die gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass über meine/unsere Person ggf. Wirtschaftauskünfte eingeholt werden.

    • Sofern von Seitens des Maklers von mir/uns kein Maklerlohn verlangt wird, akzeptiere ich/wir dessen einmalige Verwaltungskostenpauschale von 100,00€ für die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages und der Anfertigung des Übergabeprotokolls.

    • Der Mietinteressent, sein Ehegatte bzw. Mitmieter, versichern, dass sie die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben.

    • Mir/uns ist bekannt, dass diese Angaben vom Vermieter zur Grundlage einer Vertragsannahme gemacht werden können. Ich/wir sind darüber belehrt worden, dass falsche Angaben den Vermieter zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen.

    • Kommt ein Mietvertrag von Ihrer Seiten der Mietinteressenten nicht zu Stande, so wird eine Aufwandsentschädigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Höhe von 1 Nettokaltmiete zzgl. 19% der gesetzlichen MwSt. erhoben.




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